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Mein Änderungsvorschlag zur Novellierung des

Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit ganzheitlicher Neuorientierung

Stand: 23.12.2019 (in Bearbeitung!)

1 Mein Änderungsvorschlag zum Rundfunkbeitragstaatsvertrag

2 Ungerecht zugeteilte Rundfunkbeiträge

3 Gutachten von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof - in HTML

4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Ihr eMail-Feedback zum Thema Rundfunkbeitrag an den Autor dieser Webseite: rundfunkbeitrag00@guewe.de

Inhaltsverzeichnis und Links

01

Haushalte und Familien in Deutschland

02

Kinderzahlen in Deutschland

03

Anzahl Euro-Millionäre in Deutschland

04

Kommentar zu Rundfunkgebühren Reich und Arm

05

Einkommen privater Haushalte

06

Berechnungen

07

Wesentliche Gründe für Novellierung

08

Meine Änderungsvorschläge zum Rundfunkbeitragstaatsvertrag

09

Gutachten von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof - in HTML

10

Gutachten von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof - Quell-PDF  Kopie in PDF

11

Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung - Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen 03/2014 - in HTML  PDF-Kopie

12

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Berechnungsgrundlagen und Statistiken zum Änderungsvorschlag:

01

Haushalte und Familien in Deutschland 2005 bis 2012

Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/
Bevoelkerung/HaushalteFamilien/Tabellen/Haushaltsgroesse.html

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Unter einfacher Fortschreibung vorliegender statistischer Reihen ist davon auszugehen, dass sich die aktuellen Zahlen in 2014 nicht wesentlich geändert haben und somit hier als aktueller Maßstab benutzt werden können.


02

Kinderzahlen in Deutschland 2000 bis 2012

Bild-Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/
197783/umfrage/minderjaehrige-kinder-in-deutschland/

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In Deutschland leben derzeit rund 80,6 Millionen Personen, davon rund 13 Millionen Kinder.

Unter einfacher Fortschreibung vorliegender statistischer Reihen ist davon auszugehen, dass sich die aktuellen Zahlen in 2014 nicht wesentlich geändert haben und somit hier als aktueller Maßstab benutzt werden können.


03

Anzahl der Euro-Millionäre in Deutschland

Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/162284/umfrage/
millionaere-in-deutschland/

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Unter einfacher Fortschreibung vorliegender statistischer Reihen ist davon auszugehen, dass sich die aktuellen Zahlen in 2014 nicht wesentlich geändert haben und somit hier als aktueller Maßstab benutzt werden können.


04

Mein Kommentar zu Rundfunkgebühren von REICH und ARM

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REICH >> Allein in einer Million Millionärshaushalten sowie einer Riesenzahl von Haushalten mit sehr hohem Einkommen (siehe Tabelle "Einkommen privater Haushalte 2011") zahlen alle Haushaltsangehörigen zusammengenommen auch nur einen Rundfunkbeitrag - wenn also bspw. 5 oder 6 oder noch mehr erwachsene Personen in einem Millionärshaushalt wohnen, zahlt jede Person gerade mal 3,60, 3,00 oder noch viel weniger Euro im Monat an Rundfunkbeiträgen, egal wie viele Zimmer mit Fernseh- und Rundfunkgeräten sie bewohnen, wie viele Smartphones, Tablets und Computer sie besitzen und wie viele Luxusautos mit Radioempfang sie zusammen fahren. Das klingt nach einem schlechten Witz, ist aber offensichtlich von den "Machern" so gewollt.

ARM >> Demgegenüber soll z.B. ein alleinstehender Altersrentner, der aus Gesundheitsgründen nicht mehr Fernsehen kann, kein Auto, keinen Computer und kein Smartphone besitzt, unbesehen 17,98 Euro im Monat zahlen, ohne die Möglichkeit - wie nach aktueller Beitragspraxis in Mehrpersonen-Haushalten - diesen Beitrag mit anderen Personen teilen zu können. Wenn dieser Rentner im Bewußtsein dieser Ungerechtigkeit in stillem Protest diesen Beitrag nicht mehr zu zahlen gewillt ist, wird ihm vom  Beitrags-Service schließlich mit Pfändung gedroht. Dieser Rentner versteht sicher die Welt nicht mehr und läuft Gefahr, aus reiner Verbitterung über dieses Maß an haarsträubender sozialer Ungerechtigkeit krank zu werden und früher zu sterben. Ist das von den "Machern" vielleicht auch gewollt?

Übrigens: Die Reichen und Superreichen könnten und müssten sozial gestaffelt viel höhere Rundfunkbeiträge als Normalverdiener zahlen, zumal sie auch größere Wohnungen besitzen, oft Hausangestellte haben und darum in der Regel mehr und bessere Empfangsgeräte als Normalbürger für den Empfang bereithalten. Das wäre nur gerecht. Durch die soziale Benachteiligung fühlen sich alle Normal- und Geringverdiener zurecht hintergangen.

Wichtig: Bei verdienst- und vermögensgerechter Veranlagung aller Rundfunkteilnehmer könnte der Satz für Geringverdiener besonders in 1-Personen-Haushalten sofort auf 4 - 6 Euro pro Person/Monat gesenkt werden!

Das oben skizzierte Bild der Gegenüberstellung von 2 Extrembeispielen ist real und nicht übertrieben. Es soll besonders der exemplarischen Veranschaulichung der Fehlauslegung des Gutachtens von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof vom April 2010 dienen. Dieses Gutachten enthält ein neues Konzept zur Rundfunkfinanzierung, wurde im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio erstellt und war dann die Grundlage für den neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag. In diesem Gutachten steht zwar, dass Haushaltmitglieder zu Gruppen zusammengefasst werden können, aber es steht nirgends, dass Gruppen verschiedener Größe generell Rundfunkgebühren in gleicher Höhe zu zahlen haben. Das muss also erst nachträglich von einem oder mehreren "Schildbürger/n" so ausgedacht bzw. modifiziert worden sein.

Diese Falschauslegung und -verwendung des Gutachtens von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof vom April 2010 in allen wesentlichen Punkten der Lastenverteilung macht m.E. jegliche Zwangseintreibung von ausstehenden Rundfunkgebühren zu rechtswidrigen und darum gerichtlich anfechtbaren Willkürakten.

Link zum Gutachten: http://www.ard.de/download/398406/index.pdf

Zum Gutachten in HTML-Formatierung


05

Einkommen privater Haushalte in Deutschland

Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale
-situation-in-deutschland/61754/einkommen-privater-haushalte

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Unter einfacher Fortschreibung vorliegender statistischer Reihen ist davon auszugehen, dass sich die aktuellen Zahlen in 2014 nur unwesentlich geändert haben und somit hier als aktueller Maßstab benutzt werden können.

Mein Kommentar zu dieser Tabelle:

Einer Haushaltszahl von 36,7 Millionen im Jahr 2011 steht eine aktuelle Haushaltszahl von rund 40 Millionen in 2014 gegenüber, wobei die Zahl der 1-Personen-Haushalte am stärksten gestiegen ist. Somit haben sich alle Tabellenwerte leicht geändert. Die wesentlichen Relationen haben sich aber in 2014 nur insofern geändert, dass die Armen noch ärmer und die Reichen noch reicher geworden sind.

1. Von der Gruppe mit hohem Einkommen abwärts bis zur Gruppe mit dem geringsten Einkommen nimmt auch die Zahl der Personen je Haushalt kontinuierlich ab, sodass die Möglichkeiten der Aufteilung der Rundfunkbeiträge auf mehrere Personen zu den niedrigeren Einkommen hin kontinuierlich abnimmt, was in diesen Haushalten zu einer prozentualen Mehrbelastung pro Person führt.

2. Die 3 Gruppen mit einem Monatsnettoeinkommen von 2600 bis 18000 Euro leben zusammengerechnet in 17.745.000 Haushalten. In jedem dieser Haushalte leben durchschnittlich rund 2,6 Personen, von denen 1,6 Personen keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Das Durchschnittseinkommen dieser 3 Gruppen liegt bei 10300 Euro. Wenn in 17.745.000 Haushalten nur je eine Person 17,98 Euro Rundfunkbeitrag zahlt, bleiben 17.745.000 x 1,6 = 28.392.000 nicht zahlende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 6.115.636.800 Euro nicht gezahlter Beiträge. (28.392.000 x 12 x 17,95 = 6.115.636.800)

3. Die obersten beiden Gruppen mit einem Monatsnettoeinkommen von unter 1300 bis 2600 Euro leben zusammengerechnet in 18.955.000 Haushalten. In jedem dieser Haushalte leben durchschnittlich nur rund 1,4 Personen, von denen 0,4 Personen keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen. Das Durchschnittseinkommen dieser 2 Gruppen liegt bei nur 1950 Euro. Wenn in diesen 18.955.000 Haushalten nur je eine Person 17,98 Euro Rundfunkbeitrag zahlt, sind in 18.955.000 Haushalten x 0,4 = 7.582.000 Personen vom Rundfunkbeitrag befreit. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 1.633.162.800 Euro nicht gezahlter Beiträge. (7.582.000 x 12 x 17,95 = 1.633.162.800)

4. Wenn in jedem der 36,701.000 Millionen Haushalte nur je 1 Person den Beitrag von 17,98 Euro pro Monat zahlt, beträgt die jährliche Gesamteinnahme 36.701.000 x 12 x 17,98 = 7.918.607.760 Euro.

5. Fazit: Aus den dargelegten Fakten und Berechnungen wird ersichtlich, dass mit der aktuellen Formel "Ein Haushalt = ein Beitrag" die Gruppen der Besserverdienenden mit einem Monatseinkommen von rund 10.000 Euro Nettoeinkommen am stärksten geschont und die Personen in den kleinsten Haushalten und mit den geringsten Einkommen am stärksten belastet werden. Diese Praxis ist eindeutig unsozial und somit inakzeptabel. Nun wäre es ganz einfach möglich, alle Personen in allen Haushalten mit einem halbierten Rundfunkbeitrag  zu belasten und in der Summe ergäbe sich der gleiche Jahreseinnahmebetrag. Das wäre schon eher akzeptierbar. Genau in diese Richtung zielt mein Verbesserungsvorschlag für eine Neufassung des Rundfunkbeitragstaatsvertrags.


06

Berechnungen

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Unter der angenommenen Prämisse, dass ein pauschalierter Rundfunkbeitrag von 17,98 € pro erwachsener Person als "Eine-Person-Standardbeitrag" gelten soll, könnte daraus ableitbar folgendes gelten:

1. In 16,5 Millionen Einpersonenhaushalten leben 16,5 Millionen Personen, von denen nach aktueller Novellierung jede Person einen vollen Rundfunkbeitrag von 17,98 € zu zahlen hat. Rechtlich relevant: Diese 16,5 Millionen Personen können ihren Beitrag nicht mit weiteren Personen in ihrem Haushalt teilen und sind hiermit gegenüber allen Personen in Mehrfamilienhaushalten ungerechtfertigt benachteiligt. Unter der Prämisse, dass auch in Mehrfamilienhaushalten jede einzelne Person einen Beitrag von 17,98 € zu zahlen hätte, ließe sich folgendes ableiten:

2. In 14 Millionen Zweipersonenhaushalten leben rund 28 Millionen Personen, von denen durch Aufteilung jede Person nur 8,99 € zahlt. Wenn von diesen 28 Millionen Personen nur 14 Millionen je 17,98 € unaufgeteilt zahlen, sind die restlichen 14 Millionen Personen logischerweise ganz vom Beitrag befreit.

3. In 5 Millionen Dreipersonenhaushalten leben rund 15 Millionen Personen, von denen bei einem Beitrag pro Haushalt jede Person nur rund 6,00 € zahlt. Wenn von diesen 15,0 Millionen Personen 5,0 Millionen ihren vollen Beitrag von 17,98 € unaufgeteilt zahlen, sind die restlichen 10,0 Millionen Personen ganz vom Beitrag befreit.

4. In 3,7 Millionen Vierpersonenhaushalten leben rund 14,8 Millionen Personen, von denen bei einem Beitrag pro Haushalt jede Person nur 4,50 € zahlt. Wenn von diesen 14,8 Millionen Personen 3,7 Millionen ihren Beitrag von 17,98 € unaufgeteilt zahlen, sind die restlichen 11,1 Millionen Personen ganz vom Beitrag befreit.

5. In rund 1,3 Millionen Fünf(und mehr)personenhaushalten leben bei durchschnittlich 6 Personen pro Haushalt rund 7,8 Millionen Personen, von denen bei einem Beitrag pro Haushalt jede Person nur 3,00 € zahlt. Wenn von diesen 7,8 Millionen Personen 1,3 Millionen ihren vollen Beitrag von 17,98 € unaufgeteilt zahlen, sind die restlichen 6,5 Millionen Personen ganz vom Beitrag befreit.

6. Fazit: Diese Auflistung ergibt, dass zur Zeit in 40,5 Millionen Haushalten 27 Millionen Personen keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Nach der aktuellen Novelle des Rundfunkbeitragstaatsvertrags sind also von rund 68 Millionen zahlungspflichtigen Beitragszahlern automatisch rund 27 Millionen (= 40% von 68 Millionen) von der Zahlungspflicht befreit. Darum sei die Frage erlaubt: Warum müssen 16,5 Millionen Personen in Einpersonenhaushalten jeden Monat 17,98 € Beitrag bezahlen, wenn zugleich rund 27 Millionen Personen in Mehrpersonenhaushalten keinen bzw. bei Beitragsteilung unter mehreren Personen nur halbierten bis gezehntelten Beitrag zahlen müssen?

7. Die rechtskonforme Alternative:

Künftig sollte jeder erwachsene Bürger seinen eigenen "Persönlichen Rundfunkbeitrag" zahlen.
Der zur Zeit pro Wohnung zu zahlende Betrag von
17,98 € wird in der Höhe angepasst in einen "Standardbeitrag" pro Person umgewandelt. So könnte z.B. ein Beitrag von 8,00 € als "Persönlicher Rundfunkbeitrag" festgelegt werden. Diesen "Persönlichen Rundfunkbeitrag" zahlen dann alle Einzelpersonen. Die Zahlbeträge pro Wohnung würden sich dann aus den addierten Einzelbeiträgen aller Bewohner einer Wohnung zusammensetzen.


07

Wesentliche Gründe für eine Novellierung

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Nach Abzug von rund 13 Millionen minderjährigen Kindern unter 18 Jahren (siehe Statistik) leben rund 27 Millionen Erwachsene in Mehrpersonenhaushalten, in denen sie selbst keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Denn die neueste Novelle des Rundfunkbeitragstaatsvertrags sagt: Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig von der Größe der Wohnung und der Zahl der Bewohner. Damit sind die Lasten für Millionen beitragspflichtige Teilnehmer grundgesetzwidrig höchst ungerecht verteilt. Allein dieser Fakt erfordert eine schnellstmögliche weitere Novellierung des Rundfunkbeitragstaatsvertrags.

Hier steht es geschrieben:

Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.

Eine Wohnung - ein Beitrag! Wer zusammenlebt, zahlt pro Wohnung nur einen Beitrag.

Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Das klingt alles sehr einfach - ist aber zu einfach, um nach dem Deutschen Grundgesetz und dem Rechtsverständnis der Bürger gerecht und rechtens zu sein. Hier sind die Verantwortlichen in ihrem Streben nach Vereinfachung extrem leichtfertig weit über das "Ziel" hinausgeschossen. Ich vermute, dass hier ein eigennütziger "Psychopath" am Werk war, denn das Ganze trägt eindeutig Wahncharakter. Dieses "Werk" konnte dann nur darum im Rundfunkbeitragstaatsvertrag festgeschrieben werden, weil es die Ministerpräsidenten der Länder, die Intendanten der Länderrundfunkanstalten und andere involvierte Personen vor der endgültigen Ratifizierung des Staatsvertrages nicht wagten, sich mit eigenen Vorschlägen und eigener Kritik zu weit "aus dem Fenster zu lehnen".

So hat sich der bekannte "Mechanismus" etabliert, in dem nachträglich alle Betroffenen "Ja" zu allem sagen, weil es keine involvierte Person wagen kann, nachträglich "Aus der Reihe zu tanzen". Selbst Richter fassen solche "heißen Kartoffeln" nur ungern an und warten lieber die Urteilssprüche Höherer Instanzen ab. Die verheerenden Folgen solcher Automatismen sind aus der Geschichte hinreichend bekannt. Sie haben aufgrund von Wahnvorstellungen Einzelner mit Machtbefugnissen schon vielfach Millionen Tote zur Folge gehabt. Nur einige Beispiele: Der Hexenwahn, der Arisierungswahn im Dritten Reich und die Pol-Pot-Wahn in Kambodscha. Und das geschah immer nur, weil die "Hirngespinste" eines Psychopathen über hörige Untertanen Kreise ziehen konnten. Ich muss hier gar nicht auf die vielen verheerenden Ereignisse und Kriege der Gegenwart verweisen.

Auch der "Rundfunkbeitragstaatsvertrag" in seiner aktuellen Novellierung kann in meinen Augen nur das "Werk" eines "gut getarnten Psychopathen" sein, der wahrscheinlich zuerst seine eigene Familie vor Mehrfach-Beiträgen schützen wollte. Denn die irrsinnige Vorgabe: "Eine Wohnung gleich ein Beitrag" verweist in aller Deutlichkeit darauf. Dieser "Vereinfachungswahn" muss logischerweise Millionen normal und kritisch denkende Menschen - vor allem Geringverdiener in Einpersonenhaushalten - auf die Palme bringen und in Dauer-Stress versetzen. Und das bewirkt er tatsächlich massenhaft. Darum wird es für den Rundfunk-Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten immer schwieriger werden, sich von der Realität - dem wachsenden Druck von unten - abzukoppeln.

Ein Beispiel: Was soll z. B. ein alter und/oder kranker Mensch denken und fühlen, wenn er alleinstehend in einem Einpersonenhaushalt zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags genötigt wird, obwohl er aus diversen gesundheitlichen oder finanziellen Gründen gar nicht mehr fernsehen kann oder will. Dabei muss er erleben, dass gleichzeitig Millionen junge und zahlungskräftige Rundfunkteilnehmer in reichen Mehrpersonenhaushalten nach der Regel "Eine Wohnung gleich ein Beitrag" automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Besonders für viele alte Menschen kann das Bewußtsein, hilflos dieser permanenten Ungerechtigkeit ausgesetzt zu sein, zu anhaltend krank machender Lebensverbitterung führen. Emotionaler Dauerstress aus Verbitterung kann im höheren Alter über die Schwächung des Immunsystems zum beschleunigten Versagen elementarer Körperfunktionen führen. Dann heißt es: Dieser ältere Mensch ist plötzlich und unerwartet an einem Gehirnschlag, einem Herzinfarkt und dergleichen verstorben. Da denkt sich dann niemand was dabei, denn der Mensch war ja schon alt. In Wahrheit kann diesem Mensch aber seine anhaltende Verbitterung "den letzten Rest" gegeben haben. Das Ganze ist also wirklich nicht spaßig.

Außerdem generiert der "Vereinfachungswahn" der Formel "Eine Wohnung = ein Beitrag" miilionenfache Proteste betroffener Bürger aller Altersgruppen, weil in Deutschland nicht nur Idioten wohnen und somit Millionen den "Idiotentest Rundfunkbeitrag" bestanden haben. Die Suchmaschinen zeigen es klar an. Dabei sind die öffentlichen Proteste über das Internet nur die Spitze des Eisbergs, denn die meisten Bürger äußern sich nicht öffentlich und ärgern sich nur im Stillen darüber und machen nur in Gesprächen mit ihren Mitmenschen ihrem Ärger Luft.

Der Grundfehler: Wohnungen bzw. Haushalte sind keine Personen, sodass die neuerliche Abstellung des Rundfunkbeitrags auf Wohnungen bzw. Haushalte und die darin lebenden Personengruppen unter Negierung der Wohnungsgrößen und die Größe von Personengruppen ein grundsätzlich falsches, um nicht zu sagen "wahnhaft-idiotisches Finanzierungsmodell" ist. Dieser falsche Ansatz führt automatisch zu millionenfacher Ungerechtigkeit infolge des Gleichmachens und der Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem einerseits und dem Ungleichmachen und der Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem andererseits. Konkret: Millionen Bürger zahlen nun aufgrund eines rechtswidrigen Vereinfachungswahns zum Teil über die Hälfte ihres Beitrags für die restlichen nicht zahlungspflichtigen Personen in Mehrpersonenhaushalten mit. Siehe: Zahl der Millionäre

Dieses massenhafte Gleichmachen von wesentlich Ungleichem hat schon millionenfache Proteste mitdenkender Bürger ausgelöst. Die Bürger stört neben der fraglichen Sinnhaftigkeit des Rundfunkbeitrags an sich auch die ungerechte Zurechnung der Beiträge. Diesem gerechten Bürgerempfinden und -begehren müssen sich die verantwortlichen Ministerpräsidenten der Länder und die Intendanten der Rundfunkanstalten unbedingt sofort stellen. Sie müssen erkennen, dass sie einem Wahn aufgesessen sind und sofort gemeinsam die Gleise richtig stellen und Nägel mit Köpfen machen. Dies will ich hiermit anstoßen.

Meine Überzeugung: Unter Gleichheitsgesichtspunkten nach dem Gleichheitsgrundsatz des Deutschen Grundgesetzes ist der Rundfunkbeitragstaatsvertrag in seiner gegenwärtigen Novellierung wegen grob ungleicher Lastenverteilung ohne akzeptierbaren Grund als von Anfang an nichtig zu betrachten und auch so zu behandeln. Diese Vertragsnichtigkeit von Anfang an wegen des wesentlichen Vertragsmangels "vorsätzlich ungleicher Lastenverteilung" bzw. der "massenhaften Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte" (Negieren unterschiedlich großer Wohnungen mit einer unterschiedlichen Anzahl an Personen bei der Beitragserhebung aufgrund einer Falschauslegung des Gutachtens von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof vom April 2010) macht jegliche Zwangseintreibung von ausstehenden Rundfunkgebühren zu rechtswidrigen und darum gerichtlich anfechtbaren Willkürakten.


08

1

Mein Änderungsvorschlag 

Mein Änderungsvorschlag für eine Novellierung des

Rundfunkbeitragstaatsvertrags mit ganzheitlicher Neuorientierung

(1. Entwurf):

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Einleitung:

Die Regeländerung von

"Eine Wohnung = ein Beitrag"  in  

"Ein Rundfunkteilnehmer = ein (reduzierter!) Beitrag"

muss erstmalig angestoßen werden. Diesen Anstoß soll der folgende Änderungsvorschlag geben!

Die Regel "Ein Haushalt = ein (fester) Beitrag"

ist in ihrer aktuellen Ausformung unter Sach-, Rechts- und Sozialgesichtspunkten betrachtet total unstimmig, denn sie verletzt den Gleichheitsgrundsatz massiv. Grund: Wohnungen sind keine Personen (Teilnehmer) und dürfen im Rahmen der Rundfunkbeitragsberechnung nicht mit Teilnehmern gleichgesetzt bzw. verwechselt werden. Denn damit wird die Tatsache negiert, dass Wohnungen bezüglich Größe und Bewohnerzahlen sehr stark differieren.

Es kann doch nicht sein, dass z. B. 5 erwachsene Personen mit hohem Einkommen in einem Mehrpersonenhaushalt den gleichen Betrag von 17,50 Euro pro Monat wie eine Person mit geringem Einkommen in einem Einpersonenhaushalt zahlen. Denn wenn sich 5 Personen einen Beitrag auch noch teilen können, zahlt jede Person gerade mal 3,50 Euro pro Monat.

Nur eine zumindest gleich hohe Belastung jedes einzelnen erwachsenen Teilnehmers über einen angemessenen "Persönlichen Beitrag" kann eine annähernd gerechte Lastenverteilung garantieren. Darum ist m.E. die zur Zeit gültige Regel: "Ein Haushalt = ein (fester) Beitrag" von Anfang an als rechtswidrig zu verwerfen.
Generalargument

Das Generalargument zum Rundfunkbeitrag:

"Entweder zahlen alle (jeder) oder keiner!"

Es gilt zu erkennen: Schon die von mir vorgeschlagene Regel

"Ein Teilnehmer = ein Beitrag"

würde ohne die Möglichkeit einer Differenzierung der Beitragshöhen nach Einkommensgruppen eine rechtlich bedenkliche Typisierung darstellen. Das wäre noch hinnehmbar.

Doch die zur Zeit praktizierte Typisierung der Art "Eine Wohnung = ein Beitrag" ist aufgrund der Gleichbehandlung von Gruppen und Einzelpersonen ganz und gar unzulässig und dazu angetan, den ganzen Staatsvertrag zu kippen und von Anfang an nichtig zu machen.

Wichtig:

Das Streben nach einem möglichst einfachen und verlässlichen Beitragsvollzug kann die gegenwärtig praktizierte Regel

"Eine Wohnung = ein (fester) Beitrag" nicht rechtfertigen.

Sie wird auch nicht durch das Gutachten von

Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

gestützt und schon gar nicht legitimiert.

Der millionenfache Protest benachteiligter Singles und anderer Bürger gegen diesen Unfug darf von den ö.r. Rundfunkanstalten nicht länger ignoriert werden!

Denn mehr als ein Drittel der Haushalte in Deutschland sind Singlehaushalte

Darum mein Vorschlag:

1. Die gegenwärtige unsinnige Regel:

"Für jede Wohnung ist ein (fester) Rundfunkbeitrag von einem für alle erwachsenenTeilnehmer zu zahlen"

Kurz: "Eine Wohnung = ein Beitrag"

wird durch diese rechtskonforme Regel ersetzt:

Jeder erwachsene Rundfunk-Teilnehmer zahlt einen angemessenen (stark reduzierten!) "Persönlichen Rundfunkbeitrag"

Kurz: "Ein Teilnehmer = ein (reduzierter!) Teilnehmer-Beitrag"

 

Zur Berechnung der Höhe des "Persönlichen Teilnehmerbeitrags" wird die legitime Jahresbedarfssumme der Rundfunkanstalten nicht mehr durch die Zahl der Wohnungen, sondern die Zahl aller zahlungspflichtigen Teilnehmer geteilt.

 

2. In sozialen Härtefällen müssen sich Teilnehmer von der Zahlung des Rundfunkbeitrags ganz oder teilweise befreien lassen können. Eine generelle Altersgrenze wie beispielsweise in England und Polen muss festgeschrieben werden. Auch eine sinnvolle Staffelung des persönlichen Rundfunkbeitrags nach Nutzungsprofil muss auf Antrag möglich sein.

 

3. Der neue "Teilnehmerbezogene Rundfunkbeitrag" deckt die persönliche Nutzung der Rundfunkangebote eines (erwachsenen) Teilnehmers an allen Orten und zu allen Zeiten ab.

 

4. Da sich jeder Teilnehmer logischerweise immer nur an einem bestimmten Ort aufhalten und Rundfunkleistungen nicht gleichzeitig an mehreren Orten nutzen kann, müssen vom Beitragsservice konsequenterweise keine Doppelbeiträge mehr für die Inanspruchnahme von Rundfunkleistungen einer Person an verschiedenen Orten verlangt werden.

 

Eingefügt am 19.12.2019

Neu zu Punkt 4: Das Oberste Gericht hat sich auf Antrag eines Klägers mit diesem Punkt befasst und in einem Urteil entschieden, dass für Zweitwohnungen keine doppelten Beitrage mehr zu zahlen sind.

Das Brisante an diesem Urteil ist: Ganz nebenbei und vielleicht auch mit Absicht hat das Oberste Gericht mit diesem Urteil Rundfunkteilnehmer und nicht Wohnungen in den Focus gesetzt. Das bedeuted, dass der Wohnungsbezug des Rundfunkbeitrags als generell falsch in Frage gestellt ist. Damit hat das Oberste Gericht - wenn auch etwas versteckt und nicht durch Jedermann sofort erkennbar - ein richtungsweisendes Urteil in Übereinstimmung mit meinem Vorschlag zur Novellierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gefällt. Ein interessantes Urteil!

 

5. Alle bisherigen Doppelbeiträge für Zweitwohnungen, Bungalows und Gartenlauben entfallen mit dem "Persönlichen Teilnehmerbeitrag" automatisch.

 

6. Alle bisherigen Doppelbeiträge in Betrieben, Betriebsteilen und sonstigen Einrichtungen entfallen logischerweise ebenfalls.

 

7. Fazit: Jeder zahlungspflichtige erwachsene Rundfunkteilnehmer zahlt künftig unabhängig vom Ort und der Zeit der Inanspruchnahme von Rundfunkleistungen seinen eigenen "Persönlichen Rundfunkbeitrag". Nur so kann annähernd Beitragsgerechtigkeit für alle Rundfunkteilnehmer erreicht werden. Eine Staffelung der Beitragshöhen nach sinnvollen Kriterien muss möglich sein. Die Höhe des "Persönlichen Rundfunkbeitrags" muss natürlich neu festgelegt werden. Sie wird weit unter dem gegenwärtigen Betrag von 17,50 Euro pro Haushalt liegen. Die Umstellung von "Eine Wohnung = ein Beitrag" auf "Ein Teilnehmer = ein Beitrag" ist einfach, transparent, gerecht, allgemein akzeptabel und verwaltungstechnisch leicht durchführbar. Diese Umstellung liegt somit auch im Eigeninteresse der Rundfunkanstalten.

 

Fazit ausführlicher: (ältere Version) Jeder voll zahlungspflichtige erwachsene Rundfunkteilnehmer zahlt künftig seinen eigenen "Persönlichen Rundfunkbeitrag" für die Nutzung der Rundfunkleistungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Damit wird annähernd Beitragsgerechtigkeit für alle Rundfunkteilnehmer erreicht. Eine Staffelung der Beitragshöhen nach sinnvollen Kriterien muss weiterhin möglich sein. Der künftige Beitrag pro Person sollte bei gleichmäßiger Lastenverteilung höchstens noch bei 8 - 9 € / Monat liegen. Davon werden alle Rundfunkteilnehmer profitieren, besonders aber die rund 16,5 Millionen Rundfunkteilnehmer in 1-Personen-Haushalten, denn für diese halbieren sich die Beiträge. Den Ausgleich zahlen die bisher freigestellten Rundfunkteilnehmer in Mehrpersonen-Haushalten (ab 3 Pers). Die Beiträge der 14 Millionen 2-Personen-Haushalte werden sich nicht ändern, denn 2 Einzelbeiträge ergeben den gleichen Betrag wie vorher. Die Gesamteinnahmen des Beitragsservice aus allen Haushalten werden sich nach Umverteilung auch nicht wesentlich ändern. Bei einem Beitrag von angenommen 8 Euro pro Rundfunkteilnehmer pro Monat ergibt sich rein rechnerisch eine Jahresgesamteinnahme von:

96 Euro / Teilnehmer / Jahr x 67 000 000 (Personen)

= 6 432 000 000 € / Jahr

Die Umstellung von "Eine Wohnung = ein Beitrag" auf "Ein (erwachsener) Teilnehmer = ein Beitrag" ist einfach, rechtens, transparent, gerecht und verwaltungstechnisch leicht umsetzbar.

 

Ihre Meinung per eMail-Feedback an den Autor dieser Webseite rundfunkbeitrag00@guewe.de

Erstveröffentlichung dieser Webseite 2014

Stand: 01.03.2020

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