Mein Änderungsvorschlag zur Novellierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit ganzheitlicher Neuorientierung Stand: 23.12.2019 (in Bearbeitung!) 1 Mein Änderungsvorschlag zum Rundfunkbeitragstaatsvertrag 2 Ungerecht zugeteilte Rundfunkbeiträge 3 Gutachten von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof - in HTML 4
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Ihr eMail-Feedback zum Thema Rundfunkbeitrag an den Autor dieser Webseite: rundfunkbeitrag00@guewe.de Inhaltsverzeichnis und Links Berechnungsgrundlagen und Statistiken zum Änderungsvorschlag: Haushalte und Familien in Deutschland 2005 bis 2012 Unter einfacher Fortschreibung vorliegender statistischer Reihen ist davon auszugehen, dass sich die aktuellen Zahlen in 2014 nicht wesentlich geändert haben und somit hier als aktueller Maßstab benutzt werden können. Kinderzahlen in Deutschland 2000 bis 2012 Bild-Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/ In Deutschland leben derzeit rund 80,6 Millionen Personen, davon rund 13 Millionen Kinder. Unter einfacher Fortschreibung vorliegender statistischer Reihen ist davon auszugehen, dass sich die aktuellen Zahlen in 2014 nicht wesentlich geändert haben und somit hier als aktueller Maßstab benutzt werden können. Anzahl der Euro-Millionäre in Deutschland Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/162284/umfrage/ Unter einfacher Fortschreibung vorliegender statistischer Reihen ist davon auszugehen, dass sich die aktuellen Zahlen in 2014 nicht wesentlich geändert haben und somit hier als aktueller Maßstab benutzt werden können. Mein Kommentar zu Rundfunkgebühren von REICH und ARM
REICH
>> Allein in einer Million Millionärshaushalten sowie einer Riesenzahl
von Haushalten mit sehr hohem Einkommen (siehe Tabelle
"Einkommen
privater Haushalte 2011") zahlen alle Haushaltsangehörigen zusammengenommen
auch nur einen
Rundfunkbeitrag - wenn also bspw. 5 oder 6 oder noch mehr erwachsene Personen in einem
Millionärshaushalt wohnen, zahlt jede Person gerade mal 3,60,
3,00
oder noch viel weniger
Euro im Monat an Rundfunkbeiträgen, egal wie viele Zimmer mit Fernseh-
und Rundfunkgeräten sie bewohnen, wie viele Smartphones, Tablets
und Computer
sie besitzen und wie viele Luxusautos mit Radioempfang sie zusammen fahren. Das
klingt nach einem schlechten Witz, ist aber offensichtlich von den
"Machern" so gewollt. ARM >> Demgegenüber soll z.B. ein alleinstehender Altersrentner, der aus Gesundheitsgründen nicht mehr Fernsehen kann, kein Auto, keinen Computer und kein Smartphone besitzt, unbesehen 17,98 Euro im Monat zahlen, ohne die Möglichkeit - wie nach aktueller Beitragspraxis in Mehrpersonen-Haushalten - diesen Beitrag mit anderen Personen teilen zu können. Wenn dieser Rentner im Bewußtsein dieser Ungerechtigkeit in stillem Protest diesen Beitrag nicht mehr zu zahlen gewillt ist, wird ihm vom Beitrags-Service schließlich mit Pfändung gedroht. Dieser Rentner versteht sicher die Welt nicht mehr und läuft Gefahr, aus reiner Verbitterung über dieses Maß an haarsträubender sozialer Ungerechtigkeit krank zu werden und früher zu sterben. Ist das von den "Machern" vielleicht auch gewollt? Übrigens: Die Reichen und Superreichen könnten und müssten sozial gestaffelt viel höhere Rundfunkbeiträge als Normalverdiener zahlen, zumal sie auch größere Wohnungen besitzen, oft Hausangestellte haben und darum in der Regel mehr und bessere Empfangsgeräte als Normalbürger für den Empfang bereithalten. Das wäre nur gerecht. Durch die soziale Benachteiligung fühlen sich alle Normal- und Geringverdiener zurecht hintergangen.Wichtig: Bei verdienst- und vermögensgerechter Veranlagung aller Rundfunkteilnehmer könnte der Satz für Geringverdiener besonders in 1-Personen-Haushalten sofort auf 4 - 6 Euro pro Person/Monat gesenkt werden! Das oben skizzierte Bild der Gegenüberstellung von 2 Extrembeispielen ist real und nicht übertrieben. Es soll besonders der exemplarischen Veranschaulichung der Fehlauslegung des Gutachtens von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof vom April 2010 dienen. Dieses Gutachten enthält ein neues Konzept zur Rundfunkfinanzierung, wurde im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio erstellt und war dann die Grundlage für den neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag. In diesem Gutachten steht zwar, dass Haushaltmitglieder zu Gruppen zusammengefasst werden können, aber es steht nirgends, dass Gruppen verschiedener Größe generell Rundfunkgebühren in gleicher Höhe zu zahlen haben. Das muss also erst nachträglich von einem oder mehreren "Schildbürger/n" so ausgedacht bzw. modifiziert worden sein. Diese Falschauslegung und -verwendung des Gutachtens von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof vom April 2010 in allen wesentlichen Punkten der Lastenverteilung macht m.E. jegliche Zwangseintreibung von ausstehenden Rundfunkgebühren zu rechtswidrigen und darum gerichtlich anfechtbaren Willkürakten. Link zum Gutachten: http://www.ard.de/download/398406/index.pdf Zum Gutachten in HTML-Formatierung Einkommen privater Haushalte in Deutschland Unter einfacher Fortschreibung vorliegender statistischer Reihen ist davon auszugehen, dass sich die aktuellen Zahlen in 2014 nur unwesentlich geändert haben und somit hier als aktueller Maßstab benutzt werden können. Mein Kommentar zu dieser Tabelle: Einer Haushaltszahl von 36,7 Millionen im Jahr 2011 steht eine aktuelle Haushaltszahl von rund 40 Millionen in 2014 gegenüber, wobei die Zahl der 1-Personen-Haushalte am stärksten gestiegen ist. Somit haben sich alle Tabellenwerte leicht geändert. Die wesentlichen Relationen haben sich aber in 2014 nur insofern geändert, dass die Armen noch ärmer und die Reichen noch reicher geworden sind. 1. Von der Gruppe mit hohem Einkommen abwärts bis zur Gruppe mit dem geringsten Einkommen nimmt auch die Zahl der Personen je Haushalt kontinuierlich ab, sodass die Möglichkeiten der Aufteilung der Rundfunkbeiträge auf mehrere Personen zu den niedrigeren Einkommen hin kontinuierlich abnimmt, was in diesen Haushalten zu einer prozentualen Mehrbelastung pro Person führt. 2. Die 3 Gruppen mit einem Monatsnettoeinkommen von 2600 bis 18000 Euro leben zusammengerechnet in 17.745.000 Haushalten. In jedem dieser Haushalte leben durchschnittlich rund 2,6 Personen, von denen 1,6 Personen keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Das Durchschnittseinkommen dieser 3 Gruppen liegt bei 10300 Euro. Wenn in 17.745.000 Haushalten nur je eine Person 17,98 Euro Rundfunkbeitrag zahlt, bleiben 17.745.000 x 1,6 = 28.392.000 nicht zahlende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 6.115.636.800 Euro nicht gezahlter Beiträge. (28.392.000 x 12 x 17,95 = 6.115.636.800) 3. Die obersten beiden Gruppen mit einem Monatsnettoeinkommen von unter 1300 bis 2600 Euro leben zusammengerechnet in 18.955.000 Haushalten. In jedem dieser Haushalte leben durchschnittlich nur rund 1,4 Personen, von denen 0,4 Personen keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen. Das Durchschnittseinkommen dieser 2 Gruppen liegt bei nur 1950 Euro. Wenn in diesen 18.955.000 Haushalten nur je eine Person 17,98 Euro Rundfunkbeitrag zahlt, sind in 18.955.000 Haushalten x 0,4 = 7.582.000 Personen vom Rundfunkbeitrag befreit. Das entspricht einem Jahresbeitrag von 1.633.162.800 Euro nicht gezahlter Beiträge. (7.582.000 x 12 x 17,95 = 1.633.162.800) 4. Wenn in jedem der 36,701.000 Millionen Haushalte nur je 1 Person den Beitrag von 17,98 Euro pro Monat zahlt, beträgt die jährliche Gesamteinnahme 36.701.000 x 12 x 17,98 = 7.918.607.760 Euro. 5. Fazit: Aus den dargelegten Fakten und Berechnungen wird ersichtlich, dass mit der aktuellen Formel "Ein Haushalt = ein Beitrag" die Gruppen der Besserverdienenden mit einem Monatseinkommen von rund 10.000 Euro Nettoeinkommen am stärksten geschont und die Personen in den kleinsten Haushalten und mit den geringsten Einkommen am stärksten belastet werden. Diese Praxis ist eindeutig unsozial und somit inakzeptabel. Nun wäre es ganz einfach möglich, alle Personen in allen Haushalten mit einem halbierten Rundfunkbeitrag zu belasten und in der Summe ergäbe sich der gleiche Jahreseinnahmebetrag. Das wäre schon eher akzeptierbar. Genau in diese Richtung zielt mein Verbesserungsvorschlag für eine Neufassung des Rundfunkbeitragstaatsvertrags. Berechnungen Unter der angenommenen Prämisse, dass ein pauschalierter Rundfunkbeitrag von 17,98 € pro erwachsener Person als "Eine-Person-Standardbeitrag" gelten soll, könnte daraus ableitbar folgendes gelten: 1. In 16,5 Millionen Einpersonenhaushalten leben 16,5 Millionen Personen, von denen nach aktueller Novellierung jede Person einen vollen Rundfunkbeitrag von 17,98 € zu zahlen hat. Rechtlich relevant: Diese 16,5 Millionen Personen können ihren Beitrag nicht mit weiteren Personen in ihrem Haushalt teilen und sind hiermit gegenüber allen Personen in Mehrfamilienhaushalten ungerechtfertigt benachteiligt. Unter der Prämisse, dass auch in Mehrfamilienhaushalten jede einzelne Person einen Beitrag von 17,98 € zu zahlen hätte, ließe sich folgendes ableiten: 2. In 14 Millionen Zweipersonenhaushalten leben rund 28 Millionen Personen, von denen durch Aufteilung jede Person nur 8,99 € zahlt. Wenn von diesen 28 Millionen Personen nur 14 Millionen je 17,98 € unaufgeteilt zahlen, sind die restlichen 14 Millionen Personen logischerweise ganz vom Beitrag befreit. 3. In 5 Millionen Dreipersonenhaushalten leben rund 15 Millionen Personen, von denen bei einem Beitrag pro Haushalt jede Person nur rund 6,00 € zahlt. Wenn von diesen 15,0 Millionen Personen 5,0 Millionen ihren vollen Beitrag von 17,98 € unaufgeteilt zahlen, sind die restlichen 10,0 Millionen Personen ganz vom Beitrag befreit. 4. In 3,7 Millionen Vierpersonenhaushalten leben rund 14,8 Millionen Personen, von denen bei einem Beitrag pro Haushalt jede Person nur 4,50 € zahlt. Wenn von diesen 14,8 Millionen Personen 3,7 Millionen ihren Beitrag von 17,98 € unaufgeteilt zahlen, sind die restlichen 11,1 Millionen Personen ganz vom Beitrag befreit. 5. In rund 1,3 Millionen Fünf(und mehr)personenhaushalten leben bei durchschnittlich 6 Personen pro Haushalt rund 7,8 Millionen Personen, von denen bei einem Beitrag pro Haushalt jede Person nur 3,00 € zahlt. Wenn von diesen 7,8 Millionen Personen 1,3 Millionen ihren vollen Beitrag von 17,98 € unaufgeteilt zahlen, sind die restlichen 6,5 Millionen Personen ganz vom Beitrag befreit. 6. Fazit: Diese Auflistung ergibt, dass zur Zeit in 40,5 Millionen Haushalten 27 Millionen Personen keinen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Nach der aktuellen Novelle des Rundfunkbeitragstaatsvertrags sind also von rund 68 Millionen zahlungspflichtigen Beitragszahlern automatisch rund 27 Millionen (= 40% von 68 Millionen) von der Zahlungspflicht befreit. Darum sei die Frage erlaubt: Warum müssen 16,5 Millionen Personen in Einpersonenhaushalten jeden Monat 17,98 € Beitrag bezahlen, wenn zugleich rund 27 Millionen Personen in Mehrpersonenhaushalten keinen bzw. bei Beitragsteilung unter mehreren Personen nur halbierten bis gezehntelten Beitrag zahlen müssen? 7. Die rechtskonforme Alternative: Künftig
sollte jeder erwachsene Bürger seinen eigenen "Persönlichen
Rundfunkbeitrag" zahlen.
Wesentliche Gründe für eine Novellierung Nach Abzug von rund 13 Millionen minderjährigen Kindern unter 18 Jahren (siehe Statistik) leben rund 27 Millionen Erwachsene in Mehrpersonenhaushalten, in denen sie selbst keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Denn die neueste Novelle des Rundfunkbeitragstaatsvertrags sagt: Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig von der Größe der Wohnung und der Zahl der Bewohner. Damit sind die Lasten für Millionen beitragspflichtige Teilnehmer grundgesetzwidrig höchst ungerecht verteilt. Allein dieser Fakt erfordert eine schnellstmögliche weitere Novellierung des Rundfunkbeitragstaatsvertrags. Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben. Eine Wohnung - ein Beitrag! Wer zusammenlebt, zahlt pro Wohnung nur einen Beitrag. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt. Das klingt alles sehr einfach - ist aber zu einfach, um nach dem Deutschen Grundgesetz und dem Rechtsverständnis der Bürger gerecht und rechtens zu sein. Hier sind die Verantwortlichen in ihrem Streben nach Vereinfachung extrem leichtfertig weit über das "Ziel" hinausgeschossen. Ich vermute, dass hier ein eigennütziger "Psychopath" am Werk war, denn das Ganze trägt eindeutig Wahncharakter. Dieses "Werk" konnte dann nur darum im Rundfunkbeitragstaatsvertrag festgeschrieben werden, weil es die Ministerpräsidenten der Länder, die Intendanten der Länderrundfunkanstalten und andere involvierte Personen vor der endgültigen Ratifizierung des Staatsvertrages nicht wagten, sich mit eigenen Vorschlägen und eigener Kritik zu weit "aus dem Fenster zu lehnen". So hat sich der bekannte "Mechanismus" etabliert, in dem nachträglich alle Betroffenen "Ja" zu allem sagen, weil es keine involvierte Person wagen kann, nachträglich "Aus der Reihe zu tanzen". Selbst Richter fassen solche "heißen Kartoffeln" nur ungern an und warten lieber die Urteilssprüche Höherer Instanzen ab. Die verheerenden Folgen solcher Automatismen sind aus der Geschichte hinreichend bekannt. Sie haben aufgrund von Wahnvorstellungen Einzelner mit Machtbefugnissen schon vielfach Millionen Tote zur Folge gehabt. Nur einige Beispiele: Der Hexenwahn, der Arisierungswahn im Dritten Reich und die Pol-Pot-Wahn in Kambodscha. Und das geschah immer nur, weil die "Hirngespinste" eines Psychopathen über hörige Untertanen Kreise ziehen konnten. Ich muss hier gar nicht auf die vielen verheerenden Ereignisse und Kriege der Gegenwart verweisen. Auch der "Rundfunkbeitragstaatsvertrag" in seiner aktuellen Novellierung kann in meinen Augen nur das "Werk" eines "gut getarnten Psychopathen" sein, der wahrscheinlich zuerst seine eigene Familie vor Mehrfach-Beiträgen schützen wollte. Denn die irrsinnige Vorgabe: "Eine Wohnung gleich ein Beitrag" verweist in aller Deutlichkeit darauf. Dieser "Vereinfachungswahn" muss logischerweise Millionen normal und kritisch denkende Menschen - vor allem Geringverdiener in Einpersonenhaushalten - auf die Palme bringen und in Dauer-Stress versetzen. Und das bewirkt er tatsächlich massenhaft. Darum wird es für den Rundfunk-Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten immer schwieriger werden, sich von der Realität - dem wachsenden Druck von unten - abzukoppeln. Ein Beispiel: Was soll z. B. ein alter und/oder kranker Mensch denken und fühlen, wenn er alleinstehend in einem Einpersonenhaushalt zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags genötigt wird, obwohl er aus diversen gesundheitlichen oder finanziellen Gründen gar nicht mehr fernsehen kann oder will. Dabei muss er erleben, dass gleichzeitig Millionen junge und zahlungskräftige Rundfunkteilnehmer in reichen Mehrpersonenhaushalten nach der Regel "Eine Wohnung gleich ein Beitrag" automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Besonders für viele alte Menschen kann das Bewußtsein, hilflos dieser permanenten Ungerechtigkeit ausgesetzt zu sein, zu anhaltend krank machender Lebensverbitterung führen. Emotionaler Dauerstress aus Verbitterung kann im höheren Alter über die Schwächung des Immunsystems zum beschleunigten Versagen elementarer Körperfunktionen führen. Dann heißt es: Dieser ältere Mensch ist plötzlich und unerwartet an einem Gehirnschlag, einem Herzinfarkt und dergleichen verstorben. Da denkt sich dann niemand was dabei, denn der Mensch war ja schon alt. In Wahrheit kann diesem Mensch aber seine anhaltende Verbitterung "den letzten Rest" gegeben haben. Das Ganze ist also wirklich nicht spaßig. Außerdem generiert der "Vereinfachungswahn" der Formel "Eine Wohnung = ein Beitrag" miilionenfache Proteste betroffener Bürger aller Altersgruppen, weil in Deutschland nicht nur Idioten wohnen und somit Millionen den "Idiotentest Rundfunkbeitrag" bestanden haben. Die Suchmaschinen zeigen es klar an. Dabei sind die öffentlichen Proteste über das Internet nur die Spitze des Eisbergs, denn die meisten Bürger äußern sich nicht öffentlich und ärgern sich nur im Stillen darüber und machen nur in Gesprächen mit ihren Mitmenschen ihrem Ärger Luft. Der Grundfehler: Wohnungen bzw. Haushalte sind keine Personen, sodass die neuerliche Abstellung des Rundfunkbeitrags auf Wohnungen bzw. Haushalte und die darin lebenden Personengruppen unter Negierung der Wohnungsgrößen und die Größe von Personengruppen ein grundsätzlich falsches, um nicht zu sagen "wahnhaft-idiotisches Finanzierungsmodell" ist. Dieser falsche Ansatz führt automatisch zu millionenfacher Ungerechtigkeit infolge des Gleichmachens und der Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem einerseits und dem Ungleichmachen und der Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem andererseits. Konkret: Millionen Bürger zahlen nun aufgrund eines rechtswidrigen Vereinfachungswahns zum Teil über die Hälfte ihres Beitrags für die restlichen nicht zahlungspflichtigen Personen in Mehrpersonenhaushalten mit. Siehe: Zahl der Millionäre Dieses massenhafte Gleichmachen von wesentlich Ungleichem hat schon millionenfache Proteste mitdenkender Bürger ausgelöst. Die Bürger stört neben der fraglichen Sinnhaftigkeit des Rundfunkbeitrags an sich auch die ungerechte Zurechnung der Beiträge. Diesem gerechten Bürgerempfinden und -begehren müssen sich die verantwortlichen Ministerpräsidenten der Länder und die Intendanten der Rundfunkanstalten unbedingt sofort stellen. Sie müssen erkennen, dass sie einem Wahn aufgesessen sind und sofort gemeinsam die Gleise richtig stellen und Nägel mit Köpfen machen. Dies will ich hiermit anstoßen. Meine Überzeugung: Unter Gleichheitsgesichtspunkten nach dem Gleichheitsgrundsatz des Deutschen Grundgesetzes ist der Rundfunkbeitragstaatsvertrag in seiner gegenwärtigen Novellierung wegen grob ungleicher Lastenverteilung ohne akzeptierbaren Grund als von Anfang an nichtig zu betrachten und auch so zu behandeln. Diese Vertragsnichtigkeit von Anfang an wegen des wesentlichen Vertragsmangels "vorsätzlich ungleicher Lastenverteilung" bzw. der "massenhaften Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte" (Negieren unterschiedlich großer Wohnungen mit einer unterschiedlichen Anzahl an Personen bei der Beitragserhebung aufgrund einer Falschauslegung des Gutachtens von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof vom April 2010) macht jegliche Zwangseintreibung von ausstehenden Rundfunkgebühren zu rechtswidrigen und darum gerichtlich anfechtbaren Willkürakten. 1 Mein Änderungsvorschlag
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